Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
Tel.: 09131 / 803-2512
Fax: 09131 / 803-492512
Mail: info@kjr-erh.de
Ende Januar verabschiedete sich unser Geschäftsführer Traugott in seinen wohlverdienten Ruhestand. Vielleicht erinnert ihr euch noch: Bei unserer Herbst VV 2024 und beim JuLeiCa Kongress konntet ihr Blätter für ein Buch zu seinem Abschied gestalten. Und auch sonst haben uns noch auf verschiedenen Wegen Nachrichten mit lieben Grüßen für Traugott erreicht. Wir möchten euch noch sagen:
VIELEN DANK für die liebevoll gestalteten Seiten des Buchs,
die Herzlichkeit, die gemeinsamen Erinnerungen und die guten Tipps zu Speisen, Orten und Lieblingsfilmen. Das Buch hat Traugott von uns im Januar überreicht bekommen. Er wird in der nächsten Zeit auf jeden Fall Zeit haben, es sich genauer anzuschauen. Auch von ihm: Vielen Dank für all die analogen und die digitalen Nachrichten.
Sophia Bünzow hat im Januar ihre Arbeit aufgenommen und wurde in der Sitzung des KJR-Vorstands am 20.01. einstimmig zu unserer neuen Geschäftsführerin berufen. Sophia freut sich schon darauf, mit euch allen in Kontakt zu treten.
Eine gute Möglichkeit zum Kennenlernen ist unsere Frühjahrsvollversammlung – am Mittwoch, 02.04.2025. Die Einladung geht euch, wie immer, fristgemäß vor der Versammlung zu. Wir freuen uns auf alle, die kommen.
Hier Sophias Kontaktdaten, falls ihr schon vorher in Kontakt mit ihr treten möchtet:
Raum: 3.47 im Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Telefon: 09131-8032510 und 0155-6252 3159
Mail: sophia.buenzow@kjr-erh.de
Mit diesem Newsletter möchten wir euch auch über einen Vorstandsbeschluss vom 20.01. informieren, der unser Zuschusswesen in 2025 betrifft. Sicher erinnert ihr euch noch: In 2024 hatten wir eine Sonderregelung zu unseren Zuschussbereichen C, D und E (Jugendleitendenaus und Fortbildung, Jugendbildung, Freizeitmaßnahmen). Wir haben zunächst 80 % des rechnerischen Zuschussbetrags bewilligt und ausgezahlt und am Ende von 2024 nach dem Stand der Haushaltslage entschieden, ob wir die Zuschüsse voll auszahlen konnten. Ein Rechenbeispiel findet ihr anbei.
Für 2025 werden wir wieder genauso verfahren. Das heißt: Wir werden in diesen Förderbereichen erst einmal 80 % des Zuschusses bewilligen und auszahlen und am Ende von 2025 wird der Vorstand schauen, ob wir die volle Förderung auszahlen können. Bitte berücksichtigt dies bei der Planung eurer Maßnahmen und nutzt unser neues Online Antragstool. Die Entscheidung dazu ist uns nicht leichtgefallen. Dem Vorstand ist bewusst, dass dieses Vorgehen für alle Beteiligte mehr Aufwand erfordert und für euch eine kompliziertere Kalkulation. Gleichzeitig wollen wir als Vorstand alle Verbände bei ihren Maßnahmen unterstützen. Und wenn wir immer schon den vollen Betrag auszahlen, befürchten wir, dass am Jahresende aufgrund der begre nzten Menge an Geldern in unserem Haushalt für die Zuschüsse der Maßnahmen am Jahresende nicht genug Geld übrigbleibt.
Für 2024 können wir schon spoilern: Es blieb genug Geld übrig, wir konnten am Ende des Jahres allen Verbänden die restlichen 20 % noch aus zahlen. Jedoch war das Jahr aus Haushaltssicht ein bisschen anders als die vorherigen Jahre. W ir können uns nicht darauf verlassen, dass das Geld in 2025 wieder reichen wird. Deshalb wieder die 80 % Regel, um die Fairness unter den Antragsteller*innen sich erzustellen. Mehr dazu bei unserer Frühjahrsvollversammlung.
1) Rechnerischer Zuschuss | 30 zu fördernde Teilnehmende und Teamende x 7,00 € x 3 Tage | 630,00 EUR |
2) Tatsächliches Defizit | 1.450,00 EUR | |
3) Höchstzuschuss des Kreisjugendrings nach den Richtlinien | 2.100,00 EUR | |
4) 80% des rechnerischen Zuschusses | 504,00 EUR | |
5) Vorläufiger Zuschuss | Aufgrund des Haushaltssituation hat der Vorstand beschlossen, vorläufig nur 80 % zu bewilligen. Sollten Haushaltsmittel am Ende des Jahres übrigbleiben, wird es zu einer Nachbewilligung kommen. | 504,00 EUR |
Konsequenz des Vorstandsbeschlusses: Statt 630 € werden erst einmal 504 € ausgezahlt. Eine Nachförderung der fehlenden 126 € erfolgt, je nach Haushaltslage, Ende 2025 (oder auch nicht, wenn keine Gelder mehr da sind). Die 126 € müssen bis dahin anderweitig vom Verband aufgefangen werden (z. B. Zuschuss des Trägers und Rückzahlung Ende 2025, falls eine Nachbewilligung durch den KJR erfolgte je nach der Situation in eurem Verband!). Vielen Dank im Voraus für euer Verständnis für unser Vorgehen in 2025.