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Rauchen, saufen, trallala?! - Jugendschutz in der Jugendarbeit

Typische Fragen und Situationen aus der Praxis der Jugendarbeit:
Eine 15 Jährige kommt mit ihrem 18 jährigen Freund um kurz vor Mitternacht zu eurer Veranstaltung. Bei der Einlasskontrolle gibt sie an, dass ihr Freund „erziehungsbeauftragt" sei und sie mit ihm bis zum Ende der Veranstaltung bleiben dürfe. Der volljährige Freund bestätigt dies. Darf sie eingelassen werden? Wer ist überhaupt eine „erziehungsbeauftragte Person"? Darf ich als Veranstalter*in eine Taschenkontrolle durchführen und bin ich auch für das umliegende Gelände zuständig? Darf ich den Ausweis einsammeln? Was genau bedeutet das Hausrecht?


Trotz guter Vorbereitung geben sich in der Praxis bei Festen, im Treff oder auf Veranstaltungen spontan schwierige Situationen im Zusammenhang mit Alkohol, Zigaretten oder anderen legalen Drogen, auf die Jugendleiter*innen spontan reagieren müssen. Der Workshop gibt zugeschnitten auf die Jugendarbeit einen Überblick, über die wichtigsten Regelungen im Jugendschutzgesetz und erläutert, was erlaubt ist und was nicht. Mit verschiedenen Übungen wird die eigene Haltung reflektiert. Fallbeispiele und ein Jugendschutzquiz runden den Workshop ab. Selbstverständlich können eigene Fragen eingebracht werden – sowohl im Vorfeld per Mail an info@kjr-erh.de, als auch spontan vor Ort.

 

Daniela Potzler

Daniela Potzler ist Dipl. Soz. Päd. (FH) und MA, sie ist Kommunale Jugendpflegerin und stellvertretende Geschäftsführerin des KJR Roth und hier seit 2015 Verantwortliche im Bereich präventiver Jugendschutz im Landkreis Roth.