Durch die Satzung des BJRs ist festgelegt, dass jährlich mindestens zwei ordentliche Vollversammlungen stattfinden müssen. Aufgrund der Corona Pandemie ist nicht absehbar, wann Versammlungen dieser Art wieder möglich sein werden.
Aus diesem Grund hat der Landesvorstand in seiner Sitzung vom 25.03.2020 beschlossen, dass es ausreichend ist, in diesem Jahr nur eine Vollversammlung abzuhalten.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt bei einer Vorstandssitzung am 01.04.2020 per Skype beschlossen, auf die Frühjahrsvollversammlung ganz zu verzichten. Ausschlaggebend war auch für unseren Vorstand die Ungewissheit darüber, wie sich die ganze Situation weiter entwickelt.
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung werden folglich erst in der Herbstvollversammlung verabschiedet. Dies ist haushaltsrechtlich mit den Innenrevisor*innen und der Geschäftsführerin des BJRs geklärt.
Die Vorstandsneuwahlen finden dann auch im Herbst statt. Der komplette Vorstand bleibt bis dahin im Amt. Zur Herbstvollversammlung erfolgt rechtzeitig die Einladung und die Delegierten müssen dann erneut gemeldet werden.