Aufgrund einer Verfügung des Freistaates Bayern vom 16.03.2020 haben wir auch im Jugendcamp Vestenbergsgreuth eine vorläufige Betriebsschließung.
Am 16.4.2020 wurde die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet, welche am 20.4.2020 in Kraft und mit Ablauf des 3.5.2020 außer Kraft tritt. Dort sind in § 1 die Versammlungs- und Veranstaltungsverbote und in § 2 die Betriebsuntersagungen geregelt. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich für die Jugendarbeit ab dem 20.4.2020 bis zum 3.5.2020 nichts ändert. Veranstaltungen bleiben untersagt und Einrichtungen der Jugendarbeit müssen geschlossen bleiben.
Der Vorstand des Kreisjugendrings hat nun festgelegt, dass alle Gruppen, die für den Zeitraum bis zum 31.07.2020 gebucht haben, grundsätzlich von Stornogebühren ausgenommen sind. D. h. die Gruppen können bis zuletzt entscheiden, ob sie ihre Maßnahme bei uns absagen oder doch durchführen.
Selbstverständlich sind wir den Gruppen auch bei der Suche nach einem Ersatztermin bei uns behilflich.
Wir freuen uns, wenn wir mit den Gruppen gemeinsam eine Lösung finden und sie als Kunden auch weiterhin in Vestenbergsgreuth begrüßen können.