Das Kinder- und Jugendhilferecht bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und schreibt ihnen die Einrichtung eines zweigliedrigen Jugendamtes vor.
Subsidiarität bedeutet, dass die öffentliche Jugendhilfe die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben achtet und von eigenen Maßnahmen absieht, soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können.
Das Prinzip der Subsidiarität spiegelt sich auch in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses als Teil des Jugendamtes wider. Der Jugendhilfeausschuss ist aber auch ein bundesrechtlich konstituiertes Organ kommunaler Selbstverwaltung mit bundesgesetzlich festgelegten Aufgabe. Er ist ein beschließender Ausschuss des Landkreises mit einer eigenen Rechtsstellung.
Im Jugendhilfeausschuss arbeiten stimmberechtigte und beratende Mitglieder zusammen und neben den politischen Vertretern des Landkreises arbeiten Vertreter der freien Jugendhilfe mit.
Gemäß der Satzung des Jugendamtes ERH gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 12 beratende Mitglieder an.
Auf Vorschlag des KJR sind derzeit folgenden Personen im Jugendhilfeausschuss vertreten:
Stimmberechtigt:
Dominik Hertel (Evang. Jugend) , Stellvertreterin: Ronja Weiß (Jugendrotkreuz)
Kerstin Vogel (Jugendfeuerwehr), Stellvertreter: Sebastian Lange (Evang. Jugend)
Kerstin Uhlisch (Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt), Stellvertreter: Jörg Thiergärtner (Gemeindejugendpfleger Hemhofen)