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Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt
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Startseite › Verleih-Förderung-Beratung › Zuschüsse für Jugendarbeit › Maßnahmen

Maßnahmen

Egal ob ein geplantes Projekt, eine Freizeitmaßnahme oder eine Jugendbildung, der Kreisjugendring bezuschusst viele Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit. Nachstehend haben wir euch all unsere Zuschüsse einmal erläutert. Damit ihr gleich loslegen könnt, haben wir euch unter dem Themenpunkt Downloads und Dokumente (am Seitenende) alle wichtigen Formulare zusammengestellt. Also los geht`s

Projektanträge (Richtlinie B)

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte und Aktivitäten ermöglichen, um neue Formen der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben. Besonders gefördert werden Maßnahmen, die sich mit der Lebenswelt junger Menschen auseinandersetzen, medienpädagogische und ökologische Projekte und Maßnahmen, die stärker als bisher die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den Blick nehmen und zur Inklusion hinführen.

Dieser Fördertopf steht auch den Schülervertretungen aller Schulen im Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Verfügung. D.h. gefördert werden z.B. SMV-Fahrten und – Lehrgänge und Projekte gegen alle Formen des Extremismus und der Demokratiebildung.

Der Antrag ist auf einem Formblatt ca. sechs Wochen vor Beginn des Projektes mit Beschreibung des Projektes und einem Finanzierungsplan beim Kreisjugendring einzureichen und über die Förderhöhe entscheidet der Vorstand des Kreisjugendrings im Rahmen der Haushaltsmittel.

Antragsformular als Download:

Als Excel-Datei:

Antragsformular für Projektanträge (B) als Excel-Datei

Als: PDF Datei:

Antragsformular für Projektanträge (B) als PDF ausfüllbar

 Jugendleiteraus- und Fortbildungen (Richtlinie C)

Die Gruppen und Verbände sollen angeregt werden, für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualifizierte Aus- und Fortbildung anzubieten.

Gefördert werden Ein-Tage-Maßnahmen mit wenigstens sechs Arbeitsstunden und Abendseminare als Reihenveranstaltung. Die Jugendleiterausbildung darf maximal 1/3 verbandsspezifische Themen behandeln. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ein-Tag-Maßnahmen 4.- € pro Teilnehmer_in und Betreuer_in, bei Mehr- Tage- Maßnahmen 8.- €. Der Zuschuss darf grundsätzlich den Fehlbetrag nicht überschreiten.

Antragsformulare und Checklisten siehe Downloads und Dokumente am Ende der Seite!
Hinweis: Der Antrag muss auf dem Formblatt nebst allen notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) spätestens acht Wochen nach der Durchführung vollständig bei uns eingereicht sein

Jugendbildungsmaßnahmen (Richtlinie D)

Die Gruppen und Verbände sollen angeregt werden, außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche anzubieten.

Gefördert werden Maßnahmen, die über reine Ferienfreizeiten hinausgehen. D.h. es muss ein Programm nachgewiesen werden, aus dem ersichtlich wird, dass mindestens sechs Arbeitsstunden pro Tag aus einem Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen oder technischen Bildung angeboten worden ist. Die Dauer der Maßnahme kann zwischen einem und zehn Tagen liegen.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 10.- € je Tag und Teilnehmer*in aus dem Landkreis ERH. Pro Maßnahme wird ein Höchstzuschuss von 1500.- € gewährt. Der Zuschuss darf auch hier den Fehlbetrag nicht übersteigen.

Antragsformulare und Checklisten siehe Downloads und Dokumente am Ende der Seite!
Hinweis: Der Antrag muss auf dem Formblatt nebst allen notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) spätestens acht Wochen nach der Durchführung vollständig bei uns eingereicht sein

Freizeitmaßnahmen (Richtlinie E)

Freizeitmaßnahmen und Ferienfahrten sollen Teilnehmer_innen ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.

Als Voraussetzung für die Förderung ist vorgeschrieben, dass der_die Leiter_in im Besitz der JULEICA sein muss oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen muss.

Die Förderhöhe beträgt 6,00 € pro Tag und Teilnehmer_in einschließlich Betreuer_in. Es wird ein Höchstzuschuss von 1800.- € gewährt. Bei Maßnahmen, die zehn Tage und länger dauern, wird der Höchstzuschuss auf 2000.- € erhöht.

Antragsformulare und Checklisten siehe Downloads und Dokumente am Ende der Seite!
Hinweis: Der Antrag muss auf dem Formblatt nebst allen notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) spätestens acht Wochen nach der Durchführung vollständig bei uns eingereicht sein

Downloads und Dokumente
Für die Anträge C, D und E

1.1 Antragsformulare und notwendige Dokumente (die Teilnehmenden-Liste bitte nicht vergessen!)

Antragsformular für die Anträge C,D und E in Excel ausfüllbar (ohne TN-Liste)

Teilnehmenden Liste als Word-Dokument ausfüllbar

Kostenaufstellung Excel Muster

Wer weder Word noch Excel hat, kann unsere Liste wie gewohnt auch als ausfüllbare PDF downloaden. Die Teilnehmendenliste ist im diesem Fall an der PDF beigfügt. (Diese ist nicht als PDF ausfüllbar). Die Anträge können auch gedruckt und komplett händisch ausgefüllt werden.

Antrag als PDF zum Ausfüllen mit TN-Liste (nicht ausfüllbar)

1.2 Dokumente und Informationen die optional gedruckt oder heruntergeladen werden können

Checkliste Jugendleiteraus-u. Fortbildung (C)

Checkliste Jugendbildungsmassnahmen (D)

Checkliste Freizeitzuschüsse (E)

Förderrichtlinien des Kreisjugendrings ERH ab 2020

Bei fragen ist euere zuständige Mitarbeiterin: Stephanie Dotterweich

Wir hoffen fleißig auf viele Zuschüsse von euch! Den jeder Antrag von euch, ist ein großer Beitrag in der Kinder und Jugendarbeit und das soll auch belohnt werden 🙂


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