Die Förderung soll die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen bzw. unterstützen. Unter besonderen Bedarfen wird beispielhaft gesehen:
– Teilnehmende mit einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Sinnes- Behinderung
– Chronische Erkrankungen
– Migrationshintergründe mit Sprachdefiziten
Gefördert werden, alle notwendigen Maßnahmen und Zusatzausgaben, welche die Teilnahme von jungen Menschen mit besonderen Bedarfen bei Projekten und Aktivitäten, Jugendbildungsmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen und Jugendleiteraus- und fortbildungen möglich machen.
Die Förderung der Teilnahme an der laufenden Gruppenarbeit kann im Einzelfall gefördert werden.
Förderfähige Kosten sind:
- Der Einsatz von zusätzlichen Betreuer*innen mit speziellen Kenntnissen
- Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen oder persönlicher Assistenz, der Einsatz von individuellen Freizeitbetreuer*innen.
- Der Einsatz von Sprachdolmetschern
- Ein Freiplatz für Eltern bzw. Geschwistern zur Unterstützung des Teilnehmenden
- Kosten für zusätzliche Hilfsmittel
- zusätzliche Fahrkosten
Die nachgewiesenen Kosten werden zusätzlich zu anderen Fördermitteln der Jugendarbeit zu 100% bis zu einer Gesamtsumme von 2000.- € pro Maßnahme gewährt.
Der Zuschussantrag ist auf Antragsforumular spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen: Antrag zum Ausfüllen
Spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss einen Kurzbericht, eine Aufstellung der zusätzlichen Kosten und eine Gesamtabrechnung incl. Belege enthalten.
Ansprechpartnerin beim KJR: Angela Panzer 09131/803-2514