Die Zuschüsse in diesem Förderbereich sollen Jugendgruppen, Sportvereien, Schützenvereine und musische Organisationen bei ihrer qualifizierten verbandsspezifischen Angeboten unterstützen.
Die musische Jugendarbeit wird über den Musikrat des Landkreises entsprechend dessen Richtlinien gefördert. Der Musikrat legt den Fördersatz im Rahmen seines Gesamtbudgets selbst fest.
Die Sport- und Schützenvereine, Jugendorganisationen und örtlichen Jugendgemeinschaften werden über den Kreisjugendring gemäß dessen Richtlinie und der Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis gefördert. Der Antrag ist auf Formblatt einzureichen. Die Mitgliederzahlen der Sport- und Schützenvereine werden den Meldebögen an die Landesverbände entnommen, allerdings muss zur Auszahlung ein Antrag vorliegen.
Derzeit beträgt die Förderung höchstens 4.- € pro Mitglied, der Antrag ist bis zum 30.06. des laufenden Jahres einzureichen.
Antrag Förderung fachbezogene Kinder- und Jugendarbeit 2023
Ansprechpartnerin beim KJR: Stephanie Dotterweich 09131 8032512