Die Förderung von ehrenamtlichen Personal in der Jugendarbeit soll die Qualität von Jugendarbeit sicherstellen und das Prinzip der Ehrenamtlichkeit und Selbstorganisation in der Jugendarbeit unterstützen. Da alle aufgeführten Förderbereiche Qualifikation voraussetzen, soll insgesamt die Bereitschaft gestärkt werden, sich durch den Erwerb von Übungsleiterscheinen oder der bundeseinheitlichen Jugendleiter_in-Card zu qualifizieren.
Pauschale Ersattung der im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten:
Jeder Mitarbeiter_in in der Jugendarbeit, der im Abrechnungsjahr kontinuierlich für eine dem Kreisjugendring angeschlossene Jugendorganisation, für einen öffentlich anerkannten Träger der Jugendhilfe oder innerhalb der Gemeindejugendarbeit aktiv als verantwortliche_r Leiter_in tätig war bzw. eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen geleitet hat, kann eine pauschale Erstattung seiner_ihrer Kosten beantragten. Der Antragsteller_in muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer bundeseinheitlichen Jugendleiter_in-Card (JuLeica) sein, und nicht bereits einen anderen Kreiszuschuss beantragt oder erhalten haben. Die antragsberechtigten Personen müssen bis zum 31.3. für das Vorjahr unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordruckes beim Kreisjugendamt den Zuschuss beantragen und bekommen diesen erstattet.
Derzeit beträgt die Ersattung 50.- €pro Jahr.
Antragsformular als PDF zum Ausfüllen.
Zuständig beim Jugendamt: Frau Claudia Müller, Tel: 09131/803-1526
Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter/innen
Es handelt sich hier um eine individuelle Förderung. Gefördert wird die Teilnahme an einer überfachlichen Jugendleiterausbildung bzw. Fortbildung. Gefördert werden insbesondere alle Schulungen, die zur Folgeausstellung der Juleica berechtigen und auch die Angebote des BJR und seiner Gliederungen sowie der Bezirks-, Landes- und Bundesebene sowie der bayerischcen Jugendbildungsstätten.
Gefördert werden nur Personen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und für eine Mitgliedsgruppe des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt tätig sind. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Selbstkosten, max. 70.- € pro Person.
Die Antragstellung erfolgt auf einen Formblatt mit den notwendigen Anlagen spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung.
Antragformular als pdf zum Ausfüllen
Zuständig beim KJR: Stephanie Dotterweich
Übungsleiterzuschuss:
Maßgeblich für diesen Zuschuss ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl des jeweiligen Vereins. Bei der Berechnung werden die gültigen Übungsleiterlizenzen des Vereines berücksichtigt. Das Jugendamt bewilligt den Zuschuss im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale durch den Freistaat Bayern.
Zuständig beim Amt für Kinder, Jugend und Familie:
Helmut Bayer und Claudia Müller, 09131/803-1526