Der Kreisjugendring gewährt den Antragsberechtigten einem jährlich einen Zuschuss zu einer größeren Anschaffung (ab 400.- €), wenn sichergestellt ist, dass diese Anschaffung im Kreisgebiet Verwendung findet.
Bezuschusst werden Zelte, technische Geräte, größere Spielgeräte sowie die Ausstattung von Jugendräumen. Von der Bezuschussung ausgenommen sind reine Sportgeräte.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 33% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 750.– €.
Der schriftliche Antrag muss zusammen mit einem Kostenvoranschlag bis zum 31.3. in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Nach Vorlage der Originalrechnung bis zum 30.09. wird der Zuschussbetrag ausbezahlt.
Zuständig beim KJR: Stephanie Dotterweich