1. Zutritt zu den Anlagen und Hausrecht
1.1. Zutritt zu den Anlagen haben nur Organisationen und Vereine, die mit dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt eine Vereinbarung geschlossen haben.
1.2. Hat eine Organisation nur einen bestimmten Teil der Anlage angemietet, hat sie nur Zutritt zu dem im Belegungsvertrag genannten Bereich.
1.3. Das Hausrecht üben die Hausbetreuerin bzw. der Geschäftsführer und die Vorstandsmitglieder des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt aus. Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder gegen die Benutzungsbestimmungen können o.g. Personen ein Hausverbot aussprechen.
2. Aufenthalt im Jugendcamp
2.1. Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Leiter sind verantwortlich für ihre Gruppe.
2.2. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Dies gilt insbesondere, wenn sich mehrere Gruppen auf dem Jugendcamp aufhalten. Änderungen der Nachtruhe sind gegebenenfalls mit den anderen Gruppen abzusprechen.
2.3. Verursachte oder festgestellte Schäden müssen umgehend der Hausbetreuerin gemeldet werden.
2.4. Tiere dürfen auf das Jugendcamp nicht mitgebracht werden. Begründete Ausnahmen genehmigt der Vorstand des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt.
2.5. Im Jugendcamp Vestenbergsgreuth gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
2.6. Die Regelungen zur Müllvermeidung und zur Müll- bzw. Wertstofftrennung auf dem Jugendcamp sind einzuhalten.
3. Zusatzregelungen für das Selbstversorgerhaus
3.1. Das Rauchen ist im Selbstversorgerhaus und auf dem gesamten Gelände untersagt.
3.2. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit Bettwäsche benutzt werden. Jeder Gast bringt seine eigene saubere Bettwäsche mit oder entleiht Wäsche gegen den vorgesehenen Preis.
3.3. Im Haus, insbesondere im oberen Stockwerk, sollten Hausschuhe benutzt werden. Dies schont die Böden und erleichtert der Gruppe die Reinigung.
3.4 Das Inventar des Hauses ist an Ort und Stelle zu belassen; es darf nur mit Zustimmung der Gruppenbetreuerin umgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen Einrichtungsgegenstände nach außen getragen werden.
4. Zusatzregelungen für die Zeltplätze
4.1. Das Aufstellen von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Plätzen erlaubt. Bodenveränderungen dürfen auf keinen Fall vorgenommen werden.
4.2. Feuer darf nur in den dafür bestimmten Feuerstellen entzündet werden.
4.3. Brennholz für Lagerfeuer darf nicht aus dem Wald geholt werden, sondern muss vor Ort von der Gruppenbetreuerin erworben werden.
4.4. Abwässer dürfen weder auf die Wiese noch in den angrenzenden Wald geschüttet werden.
5. Sonstige Außenanlagen
5.1. Jeder Zeltlagergruppe ist eine Spielwiese zugeteilt. Über diese Spielwiese kann die jeweilige Gruppe frei verfügen.
5.2. Die Freilichtbühne, die Tischtennisplatte, das Beach-Volleyballfeld und die Grillhütte stehen allen Gruppen zur Verfügung. Die Gruppenleiter müssen Absprachen bezüglich der Benutzung treffen. Für die Benutzung des Aktionshauses gelten spezielle Bestimmungen der Hausordnung.
5.3. Das Feuchtbiotop und die außerhalb der Spielwiesen gelegenen Freianlagen dürfen weder verunreinigt noch beschädigt werden.
6. Sanktionen
6.1. Den Anweisungen der Hausbetreuerin ist grundsätzlich Folge zu leisten.
6.2. Verstöße gegen die Hausordnung und die Benutzungsbestimmungen können die sofortige Lösung des Vertrags zur Folge haben.