Alle öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe tragen die Verantwortung, dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bedeutet dies konkret:
Angebote der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen öffnen.
Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit müssen darauf überprüft werden, ob auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen teilnehmen können. Beziehungsweise es muss sowohl in der Vorbereitung wie auch in der Durchführung darauf geachtet werden, dass betroffene junge Menschen entsprechende Bedingungen vorfinden, um teilnehmen zu können. Dies gilt selbstverständlich auch für die Zusammensetzung des jeweiligen Betreuerteams.
Dies betrifft sowohl die Anreise zu Veranstaltungen als auch die konkreten Programmangebote. Unbedingt muss in den Einladungen und Ausschreibungen darauf hingewiesen werden, dass auch junge Menschen mit Behinderungen eingeladen sind und unter welchen Bedingungen die Teilnahme möglich ist. Bei allen Werbemaßnahmen wie Folder, Plakate aber auch Internet-Seiten muss auf die Barrierefreiheit geachtet werden.
Derzeit ist es sicher auch noch notwendig, zusammen mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammen zu arbeiten und integrative Maßnahmen anzubieten.
Bei all diesen Maßnahmen ist in besonderen Maße darauf zu achten, dass die zentrale Handlungsmaxime sein muss die Selbsttätigkeit zu fordern und es nicht um Betreuung und Versorgung geht.
Der Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt bietet im Sommer integrative Freizeiten an und im Ferienpass des Landkreises Erlangen-Höchstadt wird für Kinder- und Jugendliche mit Behinderung jeweils ein Betreuerplatz für die Tagesfahrten kostenfrei angeboten.
Verbesserung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit müssen darauf hin überprüft werden, ob sich Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen auch eingeladen fühlen. Betroffene Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen müssen Bedingungen vorfinden, die eine gleichberechtigte und selbstständige Teilnahme an den Veranstaltungen und Angeboten ermöglichen. Hierzu gehört auch, dass z.B. sehbehinderte oder blinde Menschen eine Orientierung durch ein geeignetes Leitsystem und Beschilderungen erhalten.
Das Jugendcamp Vestenbergsgreuth ist auf dem besten Wege, sich in diesem Bereich vorbildhaft für andere Einrichtungen zu entwickeln. So wurde im September 2014 ein Behinderten-Appartment geschaffen und die Beleuchtung deutlich verbessert. Im Jahr 2015 wurde ein entsprechendes Leitsystem geschaffen.
Anpassung der Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit
Inklusion zu Ende gedacht bedeutet aber nicht nur, dass wir junge Menschen mit Behinderungen einladen bei unseren Angeboten mitzumachen oder die Praxis der Jugendverbandsarbeit zu öffnen. Nimmt man Inklusion erst, gilt zukünftig noch stärker als bisher, alle am Prozess Beteiligten auch wirklich zu beteiligen. Dies bedeutet, dass wir auch unsere Jugendleiterschulungen für Menschen mit Behinderungen öffnen und inklusive Juleica-Basisschulungen duchführen.
Und es muss auch selbstverständlich sein, dass auch in unseren Gremien und Versammlungen Menschen mit Behinderungen mitarbeiten und die Rahmenbedingungen so gestaltet sein müssen, dass sie dieses auch selbstständig tun können.
Finden kommunale Beteiligungsformen wie Jugendversammlungen oder Jugendparlamente statt, ist darauf zu achten, dass gezielt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einbezogen werden, um sie als Experten in eigener Sache mit in den Beteiligungsprozess einzubeziehen.
Inklusion ist sicher eine Herausforderung für uns alle – aber das sollte uns nicht davon abhalten Neuse gemeinsam auszuprobieren.
Aktionen der Jugendverbände:
Pfadfinder: http://dpsg.de/de/themen/behindertenarbeit.html
Alpenverein: http://www.alpenverein.de/bergsport/inklusion/gute-beispiele-von-inklusion-behindertenprojekte-im-dav_aid_15263.html
Evangelische Jugend: https://www.aktion-mensch.de/ds/inklusion/unterricht/download.php?id=166